Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) in Kraft seit August 2015.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Warenkäufe von Steinmann und sind Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages. 

1.2. Mit der Aufgabe einer Bestellung an Steinmann oder durch ankreuzen des entsprechenden Feldes („Ich akzeptiere/Akzeptieren“ oder ähnlich) bei einer Bestellung über die Homepage www.sno-n-ice.ch erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Steinmann einverstanden.

1.3. Abweichende Bestimmungen sowie Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Einwilligung in die Bearbeitung personenbezogener Daten

2.1. Steinmann erhebt und bearbeitet Ihre Daten unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts. Einzelheiten zu Art und Zweck der Bearbeitung von Kunden betreffenden Daten können von der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung (Privacy Policy) der Steinmann entnommen werden.

2.2. Das Einverständnis des Kunden mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen schliesst dessen Einverständnis in solche Bearbeitung personenbezogener Daten ein; desgleichen in die Anwendung von Cookies und Analytics-Diensten gemäss unserer Cookies Policy und Google Analytics Erklärung soweit der Kunde von den dort beschriebenen Möglichkeiten der Ablehnung keinen Gebrauch gemacht hat.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Angaben auf der Homepage www.sno-n-ice.ch, in Preislisten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich zugesichert. 

3.2. Die mündliche oder schriftliche (inkl. online) Auftragserteilung/Bestellung des Kunden gilt als Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Steinmann oder mit der Lieferung der Ware zustande. 

3.3. Sollte die Auftragsbestätigung oder Lieferung von Steinmann von der Bestellung des Kunden abweichen, gilt diese als genehmigt, sofern sie der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Lieferung nicht innert 5 Werktagen (Datum des Poststempels) schriftlich beanstandet.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

4.1. Preise
Die vereinbarten oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung resp. im Lieferschein festgelegten Preise verstehen sich Franko Domizil (Schweiz). Im Ausland erfolgen die Lieferungen EXW ab Werk. Sollten sich zwischen dem Bestellungs- und Auslieferungsdatum die Höhe von Abgaben, Steuern oder Gebühren geändert haben, so behält sich Steinmann eine Preisanpassung vor.

4.2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Kunden haben, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zu erfolgen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine gemäss Auftragsbestätigung und Rechnung nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten.

4.3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Steinmann. Steinmann ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.

4.4. Kleinmengenzuschlag
Für Lieferungen mit einem Fakturawert unter CHF 170.00 stellt Steinmann die Versandspesen separat in Rechnung. Zuschläge für Express-Sendungen werden separat verrechnet. 

5. Lieferung

5.1. Die angegebenen Lieferfristen und –termine werden nach Möglichkeit eingehalten, haben jedoch lediglich informativen Charakter und sind unverbindlich. Ein Liefertermin kann je nach Transport- und Nachschubverhältnissen, insbesondere in Spitzenzeiten (Winter), Schwankungen unterliegen. Steinmann ist berechtigt, die Ware in mehreren Teilmengen zu liefern.

Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 

5.2. Erweist sich ein Kunde als zahlungsunfähig, kann Steinmann auch nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls ist Steinmann nicht zur Lieferung verpflichtet und der Kunde hat keine Ansprüche auf Schadenersatz. Steinmann ist ausdrücklich berechtigt, Erkundigungen bezüglich der Bonität von Kunden einzuholen. Sie behält sich vor, bei Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, nur per Vorauszahlung zu liefern oder andere Sicherheiten zu verlangen.

5.3. Nutzen und Gefahr an den gelieferten Waren gehen mit deren Auslieferung auf den Kunden über.  

6. Annahmeverzug

Der Kunde gerät durch Nichtabnahme der bestellten Lieferung in Annahmeverzug. Diesfalls kann Steinmann die bestellte Menge nach Ablauf von 5 Werktagen entweder bei sich einlagern und in Rechnung stellen, nachliefern oder annullieren. Die Lagergebühren, zusätzlichen Transportkosten, Administrations- und Zinskosten werden dem Kunden zusätzlich zum Verkaufspreis belastet.

7. Beanstandungen / Rücknahmen

7.1. Der Kunde hat die Lieferung und die Rechnung von Steinmann jeweils unverzüglich zu prüfen und Steinmann allfällige Mängel (inkl. Manko) umgehend, jedoch spätestens innert 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung und/oder der Rechnung, schriftlich zu melden. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen - unter Vorbehalt allfälliger verdeckter Mängel - als genehmigt.

Beanstandete Ware muss innert nützlicher Frist Originalverpackt  und mit den Auslieferpapieren zurückgegeben werden. Die Kosten für die Rücklieferung oder Entsorgung von mangelhafter Ware trägt Steinmann.

7.2. Irrtümlich bestellte Ware wird innert sieben Tagen ab Zustellung zurückgenommen (originalverpackt), danach kann Steinmann aus Gründen der Qualitätssicherung die Rücknahme verweigern. Die Kosten für die Rücklieferung irrtümlich bestellter Ware trägt der Kunde.

8. Höhere Gewalt

8.1. Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, namentlich Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Stromausfall, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Massnahmen der Regierung, Versorgungsschwierigkeiten, Kontingentierungen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferbehinderung, jede Art von Betriebsstörung, die Zerstörung und Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst oder ähnliche Umstände, vertragliche Verpflichtungen der Steinmann nicht oder nicht vertragsgemäss erfüllt werden, so wird Steinmann im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit, ohne zu Schadenersatz oder zur Nachlieferung verpflichtet zu sein.

8.2. Sollten Lieferbehinderungen nur Teillieferungen gestatten, behält sich Steinmann das Recht vor, die einzelnen Zuteilungen an ihre Abnehmer anteilmässig oder nach behördlichen Vorschriften vorzunehmen.

8.3. Ein Fall Höherer Gewalt bei Unterbeauftragten und Vertragspartnern gilt als Fall Höherer Gewalt der Steinmann.

9. Gewährleistung 

Steinmann übernimmt die Gewährleistung, die Ware in vereinbarter Spezifikation und Qualität zu liefern. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Beschaffenheit, Mischverhältnisse und Aussehen der Ware berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

10. Haftung

Steinmann haftet nur für unmittelbare Schäden, die durch eine von ihr begangene schuldhafte Pflichtverletzung verursacht wurde. Steinmann übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden (einschliesslich entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Kosten für Substitutionsprodukte, etc.) oder Folgeschäden.

11. Salvatorische Klausel

Sollte sich in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Klausel aus irgendwelchen Gründen als ungültig erweisen, so sind die restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, die ungültige Klausel durch eine dem ursprünglichen Willen möglichst nahe kommende Ergänzung zu ersetzen. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesen Bedingungen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

12.2. Für Streitigkeiten zwischen Kunden und Steinmann sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Steinmann in 8050 Zürich, Schweiz, zuständig, sofern der Kunde bei Steinmann Bestellungen nicht als Konsument aufgegeben hat.